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AD – Ausdauertest

Ausdauerprüfung

GSDL

ZWECK

Der Ausdauertest soll den Nachweis erbringen, dass der Hund zu einer körperlichen Anstrengung fähig ist, ohne dass sich später eine erhebliche Ermüdung einstellt. Der Körperbau und die körperliche Verfassung des Hundes müssen den Anforderungen der gesamten Prüfung standhalten. Die Untersuchung stellt erhöhte Anforderungen an den Körper und die inneren Organe, insbesondere Herz und Lunge. Untersucht aber auch andere Eigenschaften, wie Temperament und Härte. Die mühelose Bewältigung der Leistung muss als Beweis für die körperliche Gesundheit und das Vorhandensein der erforderlichen Antriebe gewertet werden.
Vor Beginn der Tests muss die Identität des Hundes überprüft werden.
Für die Veranstaltungsgenehmigung gelten die gleichen Bestimmungen wie für die anderen vom Landesverband festgelegten Prüfungen. Das Ergebnis muss im Punktebuch bzw. in der Ahnentafel eingetragen werden.
Mit der Beantragung einer Veranstaltungsgenehmigung übernimmt der Veranstalter die Verantwortung, den Härtetest in den Sommermonaten nur in der Frühphase durchzuführen
morgens oder in den späten Nachmittagsstunden. Die Außentemperatur sollte 22 °C nicht überschreiten. Grad Celsius (72 F), 
Die Teilnahme an einem Ausdauertest ist freiwillig. Sollte es im Zuge einer Ausdauerprüfung zu Verletzungen des Hundeführers oder des Hundes kommen, kann weder der Veranstalter noch der Richter haftbar gemacht werden.

ZULASSUNG VON HUNDEN

Das Mindestalter beträgt 16 Monate. Pro Tag sind maximal 20 Hunde bei einem Richter zugelassen. Bei mehr als 20 Hunden muss ein zweiter Richter eingesetzt werden. Aus Sicherheitsgründen darf jeder Hundeführer nur einen Hund vorführen. Die Hunde müssen vollständig und gut ausgebildet sein. Kranke, schwache, überhitzte, trächtige oder säugende Hündinnen dürfen nicht starten. Zu Beginn einer Prüfung meldet sich der Hundeführer beim Richter. Der Richter muss sicherstellen, dass der Hund in gutem Zustand ist. Hunde, die müde oder unzufrieden wirken, sind von der Teilnahme auszuschließen. Zeigt ein Hund während der Prüfung übermäßige Ermüdungserscheinungen oder andere Beeinträchtigungen, muss der Hund die Prüfung abbrechen.
Alle Entscheidungen des Richters sind nicht anfechtbar.

BEWERTUNG

Punkte und Bewertungen werden nicht vergeben, sondern nur bestanden oder nicht bestanden.

TERRAIN

Die Prüfung findet auf Straßen oder Wegen unterschiedlicher Beschaffenheit statt. Zum Beispiel: Asphalt- oder unbefestigte Straßen, Gras- oder Feldwege.

DISTANZ

Die Prüfung umfasst eine Distanz von 20 Kilometern (12,4 Meilen) Länge mit einer Geschwindigkeit von 12–15 Kilometern pro Stunde (7,5–9,3 Meilen pro Stunde).


LAUFÜBUNG

Der Hundeführer bringt seinen Hund zur Untersuchung in die Ausgangsposition. Der Hund muss (gemäß der Verkehrsordnung) auf der rechten Seite des Hundeführers im normalen Trab neben dem Fahrrad herlaufen. Vermeiden Sie es, den Hund zu schnell laufen zu lassen. Damit sich der Hund jedem Tempo anpassen kann, muss die Leine länger gehalten werden. Verbindungselemente („Springer“) sind erlaubt. Leichtes Ziehen an der Leine ist kein Fehler, allerdings sollte der Hund nicht ständig schleppen und sich daran würgen. Nach den ersten 8 km (5 Meilen) ist eine Pause von 15 Minuten erforderlich. Nach der Pause sind noch 7 km (4,5 Meilen) zu bewältigen, danach gibt es eine Pause von 20 Minuten. In der Pause erhält der Hund die Möglichkeit, sich frei und ohne Zwänge zu bewegen.
Kurz vor der Rückkehr zum letzten Laufabschnitt muss der Richter die Hunde auf Ermüdung oder Verletzungen an den Pfoten untersuchen. Ermüdete Hunde oder Hunde, deren Pfoten verletzt sind, müssen getötet werden. Nach Abschluss des letzten Laufabschnitts muss eine Pause von 15 Minuten eingelegt werden. Während der Pause muss dem Hund die Möglichkeit gegeben werden, sich frei und ohne Einschränkungen zu bewegen. Der Richter muss feststellen, ob der Hund Anzeichen von Ermüdung oder Verletzungen an den Pfoten aufweist. Der Richter sollte die Hunde nach Möglichkeit auf dem Fahrrad begleiten, andernfalls sollten sie ihm im Auto folgen. Die Ergebnisse müssen in das Punktebuch eingetragen werden. Es ist erforderlich, dass der Hundeführer/Hunde von einem Kraftfahrzeug begleitet wird, damit Hunde, die nicht weiterfahren können, in das Kraftfahrzeug verladen und zum Start zurücktransportiert werden können. 
Hunde, die außergewöhnliche Ermüdungserscheinungen aufweisen oder der Mindestgeschwindigkeit von 12 km/h nicht standhalten, können die Prüfung nicht bestehen.

DAS ENDE

Nach dem Ausdauertest versammeln sich die Hundeführer mit ihren Hunden in Fußstellung. Nach Ermessen des Richters führen die Hunde an der Leine oder ohne Leine eine kurze Fersenübung durch. Der Richter wird den psychischen Zustand der Hunde feststellen und überprüfen.

 

Deutsche Schäferhundliga von Großbritannien

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