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AD – Ausdauerprüfung

GSDL

allgemeine Informationen

Der AD ist ein Ausdauertest für Ausstellungs- und Zuchtanforderungen. Der Ausdauertest soll den Nachweis erbringen, dass der Hund in der Lage ist, eine bestimmte körperliche Belastung zu erbringen, ohne dass danach erhebliche Ermüdungserscheinungen auftreten. Die erforderliche Belastung der körperlichen Verfassung des Hundes kann nur durch Laufübungen erfolgen. Darüber hinaus werden weitere Eigenschaften wie Vitalität und Zähigkeit getestet. Die Ausdauerfähigkeit muss als Beweis für die körperliche Gesundheit und das Vorhandensein gewünschter Eigenschaften angesehen werden; beides ist in unserem Zuchtbestand wünschenswert. 

Bewerbung 

Der Härtetest wird vom Mitgliedsverein durchgeführt. Wie jede andere Veranstaltung bedarf es der Genehmigung des Probetermins. Bei der Anmeldung des Hundes sind alle bekannten Tatsachen anzugeben und das Leistungsnachweisbuch einzureichen.

Voraussetzungen für die Einreise

  • Das Mindestalter für die Aufnahme beträgt 16 Monate; Das Höchstalter für die Aufnahme beträgt 6 Jahre.

  • Ein Einzelrichter ist berechtigt, maximal 20 Hunde zu prüfen; Bei mehr als 20 Hunden muss ein zweiter Richter hinzugezogen werden.

  • Die Hundeführer müssen ein funktionierendes Rekordbuch vorlegen.

  • Hunde müssen vollkommen gesund und in bester Verfassung sein. Kranke Hunde, kraftlose Hunde, läufige Hündinnen sowie trächtige oder säugende Hündinnen dürfen nicht zugelassen werden.

  • Zu Beginn des Tests bereiten sich die Teilnehmer nach der Aufforderung auf die Identitätsprüfung vor.

  • Alle Teilnehmer müssen dem Richter ihre Namen und die Namen ihrer Hunde bekannt geben. Der Richter und der Prüfungsleiter müssen sich davon überzeugen, dass der Hund in gutem Zustand ist.

  • Hunde, die den Eindruck von Müdigkeit erwecken, sind von der Teilnahme auszuschließen.

  • Der Hundeführer muss sich während der gesamten Prüfung sportlich verhalten.

  • Ein Teilnehmer kann wegen vorsätzlicher Verletzung der Vorschriften von der Prüfung ausgeschlossen werden.

Die Entscheidung liegt in jedem Fall beim Richter; es ist nicht anfechtbar.

Wertung

Es werden keine Punkte und Bewertungen vergeben, sondern nur „Bestanden“ oder „Nicht Bestanden“. Hunden mit bestandenem Bestand wird der Titel AD verliehen.

Terrain

Die Prüfung soll möglichst auf Straßen und Wegen unterschiedlicher Beschaffenheit stattfinden. Geeignet sind asphaltierte, befestigte und unbefestigte Straßen und Wege.

Den Härtetest abhalten

Bewältigung einer Distanz von 12,5 Meilen (20 km) in 1,5 Stunden. Der Hund muss auf der Seite des Hundeführers im normalen Trab neben dem Fahrrad laufen. Ein eiliges Tempo ist zu vermeiden. Die Leine muss in angemessener Länge gehalten werden, damit der Hund die Möglichkeit hat, sein Tempo der Geschwindigkeit anzupassen. Leichtes Ziehen an der Leine (Schmieden) ist nicht falsch; Es besteht jedoch ein ständiger Rückstand. Der Richter und der Prüfungsleiter begleiten die Hunde möglichst auf Fahrrädern, können aber auch im Auto mitfahren. Notizen zu den Hunden sind zu protokollieren. Es ist notwendig, dass ein Auto den Teilnehmern folgt, damit die wahrgenommenen Schwächen oder Verletzungen im Auto transportiert werden können.

a – Nachdem die Hunde 4,5 Meilen zurückgelegt haben, gibt es eine 15-minütige Pause. Während dieser Zeit muss der Richter die Hunde auf mögliche Anzeichen von Ermüdung und schmerzenden Füßen beobachten. Stark ermüdete Hunde sind von der weiteren Prüfung auszuschließen.

b – Nach der ersten Pause legen die Hunde weitere 4,5 Meilen zurück, bevor es dann eine 20-minütige Pause gibt, in der sie die Möglichkeit haben, sich frei und uneingeschränkt zu bewegen. Kurz bevor die Bewegungsübung fortgesetzt wird, überprüft der Richter die Hunde auf Anzeichen von Ermüdung oder schmerzenden Pfoten. Hunde, die stark ermüden oder deren Pfoten wund sind, müssen von der weiteren Durchführung der Prüfung ausgeschlossen werden.

c – Nach der zweiten Pause absolvieren die Hunde weitere 3 Meilen. Nach Abschluss der Laufübung gibt es zusätzlich eine 15-minütige Pause, in der die Hunde die Möglichkeit haben, sich frei und uneingeschränkt zu bewegen. Auch hier werden die Hunde kontrolliert.

Als Nichtbestehen der Prüfung gilt, wenn es den Hunden an Ausdauer oder Vitalität mangelt, sie ungewöhnliche Ermüdungserscheinungen zeigen und das Mindesttempo von 12 km/h nicht mithalten können und deutlich mehr Zeit verbrauchen. Auch Hunde mit starken Fußschmerzen und Scheu im Straßenverkehr sind vom Passieren auszuschließen.

Gehorsam

Nach der Laufübung und auf Aufforderung des Richters versammelt sich der Hundeführer mit seinen Hunden in Fußstellung. Unter der Leitung des Richters führen Hundeführer und Hund gemäß den IGP-Regeln die Beißübung (an oder ohne Leine) durch. Es dürfen keine Schüsse abgefeuert werden. Darüber hinaus muss der Richter den psychischen Zustand der Hunde überprüfen. Die Methode bleibt dem Richter überlassen.

Deutsche Schäferhundliga von Großbritannien

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